Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
(1) Sämtlichen Angeboten und Lieferungen der Metzger-Einkauf eG liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde.

(2) Widersprechende Bedingungen oder Auftrags- bzw. Einkaufsbestätigungen des Vertragspartners bedürfen für Ihre Gültigkeit der schriftlichen Annahme durch die Metzger-Einkauf eG. Wird diese nicht erteilt, gehen schriftliche Verkaufsbestätigungen der Metzger-Einkauf eG anders lautenden Vereinbarungen vor.

(3) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 2 Angebote und Preise
(1) Alle Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit für Metzger-Einkauf eG freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform.

(2) Alle Angebote der Metzger-Einkauf eG stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.

(3) Für die Lieferungen und Berechnungen der Metzger-Einkauf eG gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von der Metzger-Einkauf eG für diese Ware allgemein verlangten Preise, sofern nicht andere Preis- festlegungen vereinbart oder bestätigt worden sind. Die Metzger-Einkauf eG ist berechtigt, die nach Abschluss des Vertrages bis zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretenen Preissteigerungen für Rohstoffe, sonstige Lohn-, Material- und Transportkosten entsprechend auf die vereinbarten Preise aufzuschlagen, sofern die Metzger-Einkauf eG hierdurch allgemein ihre Preise erhöht. Werden nach Abschluss des Kaufvertrages der Metzger-Einkauf eG durch behördliche Anordnungen neue Verp ichtungen auferlegt – wie z.B. neue Steuern, Spesen und sonstige Ausgaben oder Erhöhungen und Änderungen der Einfuhr- und Zollbestim- mungen – die den abgeschlossenen Vertrag betreffen, so werden diese Inhalt des Vertrages. Treten die vorgenannten Änderungen der Preisbemessungsgrundlagen ein, bleibt der Metzger-Einkauf eG vorbehalten, den Vertrag zu veränderten Bedingungen zu erfüllen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Über die Ausübung dieses Wahlrechts hat sich Metzger-Einkauf eG auf Verlangen des Vertragspartners unverzüglich zu erklären. Schlachthofausgleichsabgaben der Vertragspartner.

§ 3 Versand und Lieferung
(1) Der Transport der Ware erfolgt unversichert und auf Gefahr des Vertragspartners. Dies gilt auch für den Fall frachtfreier Lieferung. Die Ware wird nur auf Verlangen und auf Kosten des Vertragspartners für den Transport versichert.

(2) Werden „ca.-Mengen“ beim Verkauf vereinbart, so ist die Metzger-Einkauf eG zu einer 10%-igen Mehr- oder Minderlieferung berechtigt. Maßgebend ist das Abgangsgewicht.

(3) Ist keine Lieferfrist vereinbart, so erfolgt die Lieferung nach Möglichkeit. Vereinbarte Lieferfristen setzen unbehinderte Versandmöglichkeiten voraus. Innerhalb einer vereinbarten Lieferfrist ist die Metzger-Einkauf eG zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dies würde dem Vertragszweck zuwiderlaufen.

§ 4 Untersuchungs- und Rügep ichten
(1) Der Vertragspartner ist verp ichtet, die Ware binnen drei Tagen auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Frisch eisch ist innerhalb von 24 Stunden auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersu- chen. Mängelrügen sowie Gewichtsbeanstandungen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von weiteren drei Tagen schriftlich oder per Telefax erhoben werden. Mängelrügen sowie Gewichtsbeanstandungen bei der Lieferung von Frisch eisch müssen innerhalb von weiteren 24 Stunden schriftlich oder per Telefax erhoben werden. Auch versteckte Mängel müssen innerhalb von drei Tagen nach ihrer Entdeckung der Metzger-Einkauf eG schriftlich oder Telefax angezeigt werden. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Vertragspartner.

(2) Die vorstehenden Untersuchungs- und Rügenp ichten gelten auch für Ware, die der Vertragspartner von einem Vertragslieferanten der Metzger-Einkauf eG bekommt und für deren Bezahlung die Metzger-Einkauf eG die Delkredere-Haftung übernommen hat. Die Mängel sind gegenüber dem Lieferanten anzuzeigen und der Metzger-Einkauf eG jeweils gleichzeitig eine Kopie zu überlassen. Sofern der Metzger-Einkauf eG nach Ablauf von 4 Wochen keine Mängelrüge durch den Vertragspartner bekannt gegeben wurde, ist die Metzger-Einkauf eG berechtigt, Zahlung gegenüber dem Vertragslieferanten vorzunehmen. Die Ansprüche des Vertragspartners gegenüber dem Vertragslieferanten wegen mangelhafter Lieferung gemäß den gesetzlichen Vorschriften bleiben davon unberührt.

(3) Der Vertragspartner verp ichtet sich, äußerliche Schäden der gelieferten Ware (Verpackungsschäden, Auftauschäden etc.) bei Empfang der Ware auf dem Frachtbrief zu vermerken und durch den Fahrer bestä- tigen zu lassen. Unterlässt er dies, gilt die gelieferte Ware als äußerlich mangelfrei. Gleiches gilt bei anstandsloser Übernahme der Ware durch den Beförderer, es sei denn, dass die Beförderung der Ware mit der Verpackung durch betriebseigene Transportmittel und betriebseigenes Personal der Metzger-Einkauf eG erfolgt.

(4) Mängelrügen sind ausgeschlossen, sobald der Vertragspartner die Ware weiterverkauft, weiterversandt oder mit ihrer Be- und Verarbeitung begonnen hat.

(5) Verzögert oder verweigert der Vertragspartner die Abnahme der Ware, ist die Metzger-Einkauf eG berechtigt, nach einer Androhung, deren Frist sich nach der Beschaffenheit der Ware und den besonderen Umständen des Geschäfts richtet, die Ware auf Kosten des Vertragspartners zu lagern oder zu einem ortsüblichen Marktpreis eigenhändig zu verkaufen. Die Preisdifferenz trägt der Vertragspartner. Die Androhung kann völlig unterbleiben, wenn die Ware dem Verderb ausgesetzt ist, oder die Gefahr droht oder sie aus anderen Gründen nicht zumutbar ist.

§ 5 Haftung
(1) Bei Vorliegen eines Mangels ist die Metzger-Einkauf eG berechtigt, mangelfreie Ware innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Rüge nachzuliefern. Auf unverzügliches Verlangen des Vertragspartners hat die Metzger-Einkauf eG unverzüglich zu erklären, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will. Ist dies der Fall, ist der Vertragspartner, sofern die Nachlieferung nicht fehlschlägt, mit den Ansprüchen auf Min- derung, Rücktritt und Schadenersatz ausgeschlossen.

(2) Garantien im Rechtssinne übernimmt die Metzger-Einkauf eG nicht. Angaben zu Haltbarkeitsdaten stellen keine Garantien dar. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Für Vertragspartner, die Unterneh- mer sind, beträgt die Frist zur Geltendmachung von Mängelansprüchen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die P ichten des Vertragspartners nach §377 HGB bleiben davon unberührt. Dies gilt nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels. Die Geltendmachung eines Mangelanspruchs ist ferner ausgeschlossen, wenn er nicht unverzüglich (siehe §4 Abs. 1) angezeigt wird.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz verlan- gen. Bei nur geringfügigen Mängeln ist Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
Wählt der Vertragspartner wegen eines Mangels nach fehlgeschlagener Nachlieferung der Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Vertragspartner nach fehlgeschlagener Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung durch die Metzger-Einkauf eG arglistig verursacht wurde.

(4) Die Metzger-Einkauf eG haftet nicht für leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragsp ichten. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen P ichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Vertragspartners aus Produkthaftung oder bei der Metzger-Einkauf eG zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Vertragspartners. Unter den vorgenannten Bedingungen wird die Haftung der Höhe nach auf den vereinbarten Lieferpreis beschränkt. Ausgeschlossen ist die Haftung der Metzger-Einkauf eG für Schäden, die bei Geschäften der fraglichen Art nicht vorhersehbar sind.
Bei Verkäufen im Ausland haftet die Metzger-Einkauf eG nicht für identische und ausländische behördliche Maßnahmen, die eine Einfuhr im Käufersland oder Transitland behindern.6. Preisfestsetzung
Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ist die MEGEM berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen festzusetzen. Alle Preise und Angebote sind freibleibend. Druckfehler vorbehalten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird nach jeweils gültigem Recht berechnet.

§ 6 Zahlungspflichten
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort und ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, mindestens aber 10% be- rechnet. Im Verzugsfalle bleibt dem Vertragspartner nachgelassen, der Metzger-Einkauf eG nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist.

(2) Die Zahlungsverp ichtung wird durch die Erhebung von Mängelrügen nicht berührt, es sei denn, dass der gerügte Mangel die Unbrauchbarkeit der gesamten Ware verursacht.

(3) Scheck und Wechsel, falls diese Art der Zahlung vereinbart ist, werden nur erfüllungshalber angenommen. Bei Wechsel gehen die anfallenden Spesen zu Lasten des Vertragspartners. Die Metzger-Einkauf eG haftet nicht für die rechtzeitige Vorlage, Proteste und Erfüllung sonstiger Formalitäten.

(4) Bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Vertragspartners ist die Metzger-Einkauf eG berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger und noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu verlangen und die Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Kommt der Vertragspartner dem Verlangen nach Auszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer Frist von 7 Tagen nach, so ist die Metzger-Einkauf eG berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das gleiche gilt, wenn bereits bei Vertragsabschluss vorliegende Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen lassen, der Metzger-Einkauf eG erst nach Vertragsabschluss bekannt werden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Lieferungen der Metzger-Einkauf eG erfolgen nur unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Vertragspartner über, wenn seine Verbindlichkeiten aus den bestehenden Geschäftsbezie- hungen getilgt sind. Die Vertragslieferanten der Metzger-Einkauf eG haben sich für den Fall des Zentralregulierungs- und Delkrederegeschäftes das Eigentum an den direkt an die Vertragspartner gelieferten Waren vorbehalten und dieses Eigentum an die Metzger-Einkauf eG bis zur Zahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung der Metzger-Einkauf eG mit dem Vertragspartnern übertragen.

(2) Wird die von der Metzger-Einkauf eG gelieferte Ware verbunden oder vermischt, so wird die Metzger-Einkauf eG entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Ware zu dem Wert der Ware, mit denen die Verbindung oder Vermischung erfolgt, Miteigentümer. Der Vertragspartner tritt der Metzger-Einkauf eG schon im Voraus das Eigentums- oder Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an die Metzger-Einkauf eG ab und verwahrt ihn für die Metzger-Einkauf eG. Wird die von der Metzger-Einkauf eG gelieferte Ware verarbeitet, gilt die Metzger-Einkauf eG als Hersteller. Erfolgt die Verarbeitung mit anderen, nicht der Metzger-Einkauf eG gehörenden Waren, steht der Metzger-Einkauf eG das Miteigentum an der Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung.

(3) Der Vertragspartner wird ermächtigt, die – auch verbundene, vermischte oder verarbeitete – Eigentumsvorbehaltsware weiter zu veräußern. Der Vertragspartner tritt die sich aus der Weiterveräußerung er- gebenen Forderungen im Voraus an die Metzger-Einkauf eG in voller Höhe, und, wenn es sich um einen Fall der Verbindung oder Vermischung oder, sofern nicht ausschließlich Waren der Metzger-Einkauf eG verarbeitet werden, der Verarbeitung handelt, in Höhe des Rechnungswertes der von Metzger-Einkauf eG gelieferten Vorbehaltsware an die Metzger-Einkauf eG ab. Der Vertragspartner ist berechtigt, die sich aus der Weiterveräußerung ergebenden Forderungen bei den Erwerbern einzuziehen. Die Metzger-Einkauf eG kann verlangen, dass ihr der Vertragspartner die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitteilt und der Vertragspartner den Schuldnern die Abtretung anzeigt.

(4) Die Metzger-Einkauf eG wird auf Verlangen des Vertragspartners oder eines in seinen eigenen Sicherungsrechten betroffenen Dritten Sicherheiten nach Ihrer Wahl freigeben, wenn der Wert der mit diesem Vertrag bestellten Sicherheiten den Wert der aus den zwischen Metzger-Einkauf eG und Vertragspartner bestehenden Geschäftsbeziehungen offen stehenden Verbindlichkeiten um mehr als 20% überschreitet.

§ 8 Zurücknahme der Ware
Kommt der Vertragspartner den ihm obliegenden fälligen Verp ichtungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen auch innerhalb einer von Metzger-Einkauf eG gesetzten und angemessenen Frist nicht nach oder tritt eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen ein, so ist die Metzger-Einkauf eG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und anschließend die Ware (Eigentumsvorbehaltsware und verbundene, vermischte oder verarbeitete Ware) zum Zwecke der Verwertung im Wege der Selbsthilfe in unmittelbaren Besitz zu nehmen. Die Metzger-Einkauf eG ist bei der Verwertung nicht an die gesetzlichen Vorschriften über Pfandverkauf gebunden.

§ 9 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für alle Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag wird, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, für beide Parteien der ausschließliche Gerichtsstand Böblingen vereinbart. Erfüllungsort ist Böblingen.
Alle vertraglichen Streitigkeiten werden nach deutschem Recht entschieden.

§ 10 Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht tangiert. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Erfolg der ursprünglichen geplanten Gestaltung möglichst nahekommende Regelung.

© Metzger-Einkauf Böblingen – Ludwigsburg eG